Die Kirchenausschlüsse vom 23.01.1955

Eine neuapostolische Bankrotterklärung

Das URTEIL vom 23. Januar 1955

Zum 62. Jahrestag einer „christlichen Katastrophe“

Als Friedrich Bischoff bald nach dem zweiten Weltkrieg durch die offensichtliche Erfindung der „Botschaft“ seine innerkirchliche Machtposition sichern und ausbauen wollte, war klar dass es „Reinigungen“ im Apostelkreis geben wird – ja geben muss. Dies war sicher auch ein angestrebtes Ziel. Das Damoklesschwert vom „klugen Knecht versus böser Knecht“ wurde über den Köpfen der einzelnen Apostel in Position gebracht. Es drohte jederzeit auf jene herabzustürzen, welche nicht bedingungslos die „Botschaft des Wahnsinns“ glauben wollten oder konnten.

Die Kirchenausschlüsse vom 23.01.1955

Bis heute – fast 57 Jahre nach dem Tod von „Botschafter“ J. G. Bischoff – wird in der historischen „Zusammenschau“ vom 6. November 2007 – welche bis heute weder zurückgenommen noch revidiert wurde – von „Geschichts-Apostel“ Walter Drave behauptet, die Botschaft wäre nicht ausschlaggebender Grund gewesen, warum der ehemals designierte Stammapostel Peter Kuhlen, sowie die Apostel Siegfried Dehmel und Ernst Dunkmann – alle aus dem Rheinland – am 23. Januar 1955 in Frankfurt am Main durch ein Urteil von Stammapostel J. G. Bischoff ihres Amtes enthoben und aus der Neuapostolischen Kirche ausgeschlossen wurden: (…)


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